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   VGH Bayern, 29.04.2020 - 22 CS 20.616   

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VGH Bayern, 29.04.2020 - 22 CS 20.616 (https://dejure.org/2020,11993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2020 - 22 CS 20.616 (https://dejure.org/2020,11993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2020 - 22 CS 20.616 (https://dejure.org/2020,11993)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 22 CS 19.2297

    Anordnung erweiterter Abschaltzeiten für Windenergieanlage im Eilverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2020 - 22 CS 20.616
    Auf die Beschwerde des Antragstellers änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. Januar 2020 - 22 CS 19.2297 - den Beschluss des Verwaltungsgerichts und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Genehmigung vom 29. Mai 2019 wieder her, soweit die Genehmigung den Betrieb der WEA im Zeitraum 1. August bis 31. Oktober in der Zeit von einer halben Stunde nach Sonnenaufgang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenuntergang zulässt; im Übrigen wies er die Beschwerde zurück.

    Unter dem 10. Februar 2020 beantragte der Antragsteller gemäß § 80 Abs. 7 VwGO, den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 2020 - 22 CS 19.2297 - dahingehend zu ändern, dass die aufschiebende Wirkung seiner Klage auch insoweit wiederhergestellt wird, als die Genehmigung den Betrieb der WEA im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. März in der Zeit von einer halben Stunde nach Sonnenaufgang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenuntergang zulässt.

    Vorliegend hat der Antragsteller gegenüber dem Verwaltungsgericht mit Schriftsatz vom 10. Februar 2020 beantragt, den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 2020 - 22 CS 19.2297 - zu ändern; er erstrebt mit seinem Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage im selben Maß, wie sie der Verwaltungsgerichtshof für den Betrieb der WEA in den Monaten August mit Oktober eines jeden Jahres vorläufig angeordnet hat, auch für den Monat März.

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2020 - 22 CS 20.616
    Mit Urteil vom 19. Mai 2015 hob das Verwaltungsgericht Würzburg die Genehmigung vom 26. September 2013 in der Fassung dreier Änderungsbescheide (vom 5.3.2014, vom 31.7.2014 - im vorliegend angegriffenen Beschluss versehentlich: "31. Juni 2014" - und vom 13.10.2014) auf; der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag der damaligen Beigeladenen auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen (BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584).
  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 22 CE 18.2092

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2020 - 22 CS 20.616
    Bereits vor Erlass der beabsichtigten Genehmigung hatte die Betreiberin des Gutshofs im April 2018 vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel beantragt, dem Landratsamt den Erlass der Genehmigung vorläufig zu untersagen; dieser Antrag war erfolglos (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 22 CE 18.2092).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2011 - 1 M 54/11

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit und Begründetheit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2020 - 22 CS 20.616
    Die gegenteilige Ansicht des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Greifswald (OVG MV, B.v. 16.5.2011 - 1 M 54/11 - juris Rn. 5) teilt der Senat nicht.
  • OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21

    Abänderungsantrag; Posttraumatische Belastungsstörung; psychische Erkrankung;

    Hat der Betroffene hiergegen Beschwerde erhoben, muss er während der Beschwerdefrist eintretende veränderte Umstände auch im Beschwerdeverfahren vorbringen; bei einem späteren Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO kann er mit diesen Umständen sonst nicht mehr gehört werden (Hoppe, in: Eyermann, VwGO , 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 134; Bay. VGH , Beschl. v. 29.04.2020 - 22 CS 20.616, juris Rn. 20).
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